Neuigkeiten

Neue Abgaberegelung für Rodentizide ab 1. April 2026

Wichtige Information zum Verkauf von Rodentiziden ab 1. April 2026

Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gelten ab dem 1. April 2026 neue gesetzliche Vorgaben für den Verkauf von Rodentizid-Produkten mit antikoagulanten Wirkstoffen.

Diese Produkte dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr an Privatpersonen oder an berufsmäßige Verwender ohne Sachkundenachweis abgegeben werden.

Was bedeutet das konkret?

Rodentizide mit antikoagulanten Wirkstoffen stehen künftig ausschließlich zur Verfügung für:

  • berufsmäßige Verwender mit gültigem Sachkundenachweis

  • konzessionierte Schädlingsbekämpfer

Eine Abgabe an die breite Öffentlichkeit bzw. an nicht sachkundige Anwender ist ab diesem Datum nicht mehr erlaubt.

Unsere Empfehlung

Wenn Sie Fragen zur Schädlingsbekämpfung haben oder eine professionelle Lösung benötigen, beraten wir Sie selbstverständlich gerne und unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Alternativen oder bei der Kontaktaufnahme mit qualifizierten Fachbetrieben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis – gemeinsam leisten wir einen wichtigen Beitrag zum sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln.

 

Infoblatt vom Bundesministerium Land- und Forstwirtschaft

hier downloaden

InfoblattHandelRodentizide